AGG-Reform-Jetzt!
Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!
Im Jahre 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass dieses Gesetz einige Schwächen aufweist. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffene. Auch ist es nicht auf alle Lebensbereiche anwendbar und Betroffenen ist es schwer bis kaum möglich, ihr Recht durchzusetzen. Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag eine Reform des AGGs angekündigt. Es existiert bis heute allerdings weder ein Eckpunktepapier noch ein Gesetz.
100 Organisationen, mit dabei der Würzburger Ombudsrat, haben gemeinsam das Bündnis „AGG Reform Jetzt!“ initiiert und für die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Ergänzungsliste zum Gesetz und Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen erarbeitet. Wir fordern z.B. die Aufnahme von weiteren Diskriminierungskategorien: sozialer Status, Sprache, Staatsangehörigkeit, chronische Krankheit, Körpergewicht und familiäre Fürsorgeverantwortung. Darüber hinaus soll aber auch ein offener Katalog eingeführt werden, der es Gerichten ermöglicht, Kategorien zu prüfen, die nicht im AGG erfasst sind.
Am 25. Januar fand eine Pressekonferenz statt, in deren Anschluss die Ergänzungsliste und Stellungnahme der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung (Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)), Ferda Ataman, persönlich übergeben wurden.